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BFH, 25.02.2005 - III B 103/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Judicialis
FGO § 116 Abs. 3 Satz 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
Erforderlichkeit einer Entscheidung des BFH zur Rechtsfortbildung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen-Anhalt, 19.05.2003 - 1 K 509/99
- BFH, 25.02.2005 - III B 103/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BFH, 26.08.2004 - II B 117/03
NZB: grundsätzliche Bedeutung; wirtschaftliches Eigentum
Auszug aus BFH, 25.02.2005 - III B 103/03
Dazu ist es erforderlich, dass der Beschwerdeführer eine konkrete Rechtsfrage formuliert und substantiiert auf ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung sowie darauf eingeht, weshalb von der Beantwortung der Rechtsfrage die Entscheidung über die Rechtssache abhängt (BFH-Beschluss vom 26. August 2004 II B 117/03, BFH/NV 2004, 1625).Damit ist kein Zulassungsgrund dargetan (BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1625).
- BFH, 27.01.2003 - II B 194/01
NZB; Rechtsfortbildung; Rüge mangelnder Sachaufklärung
Auszug aus BFH, 25.02.2005 - III B 103/03
Denn dabei handelt es sich um einen Unterfall des Revisionszulassungsgrundes der grundsätzlichen Bedeutung (BFH-Beschluss vom 27. Januar 2003 II B 194/01, BFH/NV 2003, 792).